Kantonswechsel in 100 Metern: Ihre Checkliste für den Umzug von Schaffhausen nach Zürich
Ein Kantonswechsel klingt nach grosser Reise, nach Kisten und Papierkram. Bei uns in Schaffhausen reicht ein kurzer Spaziergang: rund 100 Meter über die Rheinbrücke, und schon wohnen Sie in Feuerthalen oder Flurlingen – im Kanton Zürich.
Der Rhein ist derselbe, die Telefonvorwahl bleibt 052, und den Bäcker kennen Sie auch schon. Trotzdem gelten auf der anderen Rheinseite andere Regeln: Ihr Auto braucht neue Schilder, die Steuern gehen an einen anderen Kanton, und die Krankenkasse rechnet mit einer anderen Prämienregion. Damit nichts vergessen geht, haben wir alles in eine Checkliste gepackt – gültig für Feuerthalen genauso wie für Winterthur, Zürich oder die Goldküste.
Ein paar Schritte über den Rhein – und schon sind Sie im Kanton Zürich. Fotos (Titelbild und hier): Whgler, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons
Die Checkliste: Von Schaffhausen in den Kanton Zürich
1. Gemeinde: ab- und anmelden – innert 14 Tagen
Melden Sie sich innert 14 Tagen bei der neuen Wohngemeinde an. Am einfachsten geht das online über eUmzug: Damit melden Sie sich in Schaffhausen ab und in Ihrer neuen Zürcher Gemeinde an, in einem Schritt. Halten Sie AHV-Nummer und Mietvertrag bereit. Die Anmeldegebühr legt die Gemeinde fest – in Feuerthalen, Flurlingen oder Zürich finden Sie die Angaben auf unseren Gemeindeseiten.
2. Auto: neue Schilder innert 14 Tagen
Ziehen Sie in einen anderen Kanton, müssen Sie Ihr Fahrzeug innert 14 Tagen im neuen Kanton melden (Art. 74 VZV). So geht es im Kanton Zürich:
Bei Ihrer Autoversicherung einen Versicherungsnachweis bestellen – die Versicherung schickt ihn elektronisch ans Strassenverkehrsamt.
Den Fahrzeugausweis im Original per Post an das Strassenverkehrsamt Bülach, Schützenmattstrasse 120, 8180 Bülach schicken – oder am Schalter abgeben, zum Beispiel in Winterthur.
Nach 5 bis 10 Arbeitstagen kommen die Zürcher Kontrollschilder und der neue Fahrzeugausweis. Die Gebühr richtet sich nach Aufwand.
3. Führerausweis: neue Adresse melden
Die neue Adresse melden Sie ebenfalls innert 14 Tagen dem Strassenverkehrsamt (Art. 26 VZV). Den Führerausweis im Kreditkartenformat müssen Sie nicht einschicken. Wer noch den alten blauen Papierausweis hat, muss ihn umtauschen.
4. Steuern: Der 31. Dezember entscheidet
Für die Steuern zählt, wo Sie am 31. Dezember wohnen. Wer im Herbst über den Rhein zieht, ist für das ganze Jahr im Kanton Zürich steuerpflichtig (Art. 4b StHG, Art. 105 DBG). Ein Haus oder eine Wohnung, die Ihnen im Kanton Schaffhausen gehört, bleibt aber dort steuerpflichtig.
5. Krankenkasse: neue Prämienregion
Die Prämie richtet sich nach der Prämienregion Ihres Wohnorts – melden Sie die neue Adresse Ihrer Krankenkasse. Ein paar Beispiele: Die Stadt Schaffhausen gehört zur Prämienregion 1 des Kantons Schaffhausen, Feuerthalen, Flurlingen und das ganze Zürcher Weinland zur Region 3 des Kantons Zürich, die Stadt Zürich zur Region 1, die Goldküste zur Region 2.
6. Hund: innert 10 Tagen melden
Einen Hund melden Sie innert 10 Tagen bei der neuen Wohngemeinde an. Seit Juni 2025 gilt im Kanton Zürich das neue Hundegesetz mit Ausbildungspflicht – auch für Zuziehende. Ob und welchen Kurs Sie besuchen müssen, sagt Ihnen die Gemeinde.
7. Alle anderen informieren
Post-Nachsendeauftrag, Arbeitgeber, Bank, Versicherungen, Schule oder Kita, Abos: Eine neue Adresse ist schnell gemeldet, wenn man eine Liste hat. Unser Tipp: Schreiben Sie sie schon bei der Wohnungssuche auf, dann ist sie am Umzugstag fertig.
8. Und der Umzugstag?
Den erledigen wir. Auch für uns ist der Kantonswechsel spürbar: In Schaffhausen stellen wir das Halteverbot mit eigenen Tafeln der Schaffhauser Polizei selbst. Ennet dem Rhein organisieren wir es in Absprache mit Gemeinde und Polizei – damit der Umzugswagen direkt vor Ihrer Tür steht. Sie müssen nichts beantragen.
Und wenn es gleich in die Stadt Zürich geht?
Dann sind es nicht 100 Meter, sondern rund 47 Minuten ab unserer Halle – und ein paar Zürcher Eigenheiten kommen dazu:
Zürich an der Limmat – rund 47 Minuten ab unserer Halle in Schaffhausen. Foto: Dietmar Rabich, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons
Personenmeldeamt nur mit Termin: Wer sich persönlich anmeldet, braucht seit Mai 2026 einen Termin. Einfacher geht es online über eUmzug; die Gebühr beträgt CHF 40.– pro erwachsene Person.
Provisorische Parkkarte: Für die Blaue Zone gibt es bei der Anmeldung eine provisorische Parkkarte, CHF 15.–, 45 Tage gültig.
Parkplatz für den Umzugswagen: Die Stadtpolizei will die Reservation in der Blauen Zone mindestens sieben Arbeitstage im Voraus. Das übernehmen wir für Sie, in Absprache mit der Stadtpolizei.
Zügeltermine 1. April und 1. Oktober: Dann ist halb Zürich unterwegs. Wer früh besichtigen lässt, hat mehr Auswahl beim Termin.
Sperrgut passt nicht in den Züri-Sack: Möbel, Matratzen und Teppiche nehmen wir beim Umzug gleich mit und entsorgen sie fachgerecht.
Alle Anlaufstellen, Adressen und Links finden Sie auf unserer Seite Umzug Zürich.
Und an die Goldküste?
Von Zollikon bis Stäfa sind wir oft unterwegs – rund 55 bis 65 Minuten ab Schaffhausen. Auch hier gilt die Zürcher Checkliste. Die Gemeinden am rechten Seeufer gehören zur Prämienregion 2, und an der Seestrasse und an den Hanglagen ist vor dem Haus selten Platz. Das Halteverbot für den Umzugstag organisieren wir in Absprache mit Gemeinde und Polizei.
Küsnacht an der Goldküste. Foto: Roland zh, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons
Für die Goldküste bieten wir den kompletten Premium-Service: Wir packen den ganzen Haushalt ein, transportieren Kunst, Antiquitäten und Designmöbel sorgfältig – Biedermeier und USM Haller inklusive – und hängen am neuen Ort die Bilder wieder auf. Mehr dazu: Umzug an der Goldküste mit eigenen Seiten für Zollikon, Küsnacht, Erlenbach, Herrliberg, Meilen, Uetikon am See, Männedorf und Stäfa.
Häufige Fragen zum Kantonswechsel
Brauche ich neue Autonummern, wenn ich von Schaffhausen nach Feuerthalen ziehe?
Ja. Feuerthalen liegt im Kanton Zürich – auch wenn es nur über die Brücke geht. Innert 14 Tagen melden, Versicherungsnachweis bestellen, Zürcher Schilder kommen per Post.
Wo zahle ich Steuern, wenn ich im Herbst umziehe?
Im Kanton, in dem Sie am 31. Dezember wohnen – für das ganze Jahr. Liegenschaften im Kanton Schaffhausen bleiben dort steuerpflichtig.
Was ist beim Umzug in die Stadt Zürich besonders?
Das Personenmeldeamt empfängt nur mit Termin, die Parkplatzreservation für den Umzugswagen braucht in der Blauen Zone mindestens sieben Arbeitstage Vorlauf, und rund um den 1. April und 1. Oktober sind Termine knapp. Die Reservation übernehmen wir für Sie.
Gilt das alles auch umgekehrt, von Zürich nach Schaffhausen?
Im Grundsatz ja: Anmeldung innert 14 Tagen, neue Schilder innert 14 Tagen, Steuern nach dem Wohnsitz am 31. Dezember. Zuständig sind dann die Schaffhauser Gemeinde und das Strassenverkehrsamt Schaffhausen.
Alle Angaben Stand November 2026, ohne Gewähr. Massgebend sind die Angaben der Gemeinden und der kantonalen Ämter.
Sie planen einen Umzug über den Rhein – oder ein paar Kantone weiter? Rufen Sie uns an unter 052 624 52 52 oder fordern Sie online eine Offerte an. Besichtigung kostenlos, Offerte innert 24 Stunden.
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